Dies soll kein umfassendes Werk über
die Folter im Mittelalter sein.
Ich versuche hier lediglich einen kleinen Überblick zu geben. Wer sich näher für dieses Thema interessiert, dem wird nichts anderes übrigbleiben, als sich die entsprechende Literatur zu besorgen, was oft zu peinlichen Momenten in der Bibliothek führen kann... (Aus irgendeinem Grund fand ich die besten Bücher ausgerechnet in unserem Priesterseminar.) |
Die Gerichtsverhandlungen im 12. und frühen 13. Jahrhundert bestanden
aus einem Kläger und Angeklagten, die von einem unparteiischen Richter
angehört wurden. Beide mussten einen Eid ablegen, um ihre Glaubwürdigkeit
zu beweisen. Der Meineid galt als Todsünde, die von Gott sofort bestraft
wurde. Die beiden Beteiligten konnten Freunde hinzuziehen, die ebenfalls
einen Eid ablegten. Allerdings bezeugten sie meist nicht etwas, was sie
selbst gesehen hatten, sondern nur die Glaubwürdigkeit des Klägers
oder Angeklagten. Schon bald merkte man jedoch, dass der Meineid selten eine unmittelbare Strafe Gottes nach sich zog. Die Mühelosigkeit, mit der die Gerichtsbarkeit getäuscht werden konnte, führte zu der Entwicklung eines Alternativprozesses: das Gottesurteil. Die Idee: Recht verleiht Macht. Grundsätzlich gab es zwei verschiedene Sorten von Urteilen: Die, an denen beide Parteien teilnahmen, und jene, bei denen nur der Angeklagte betroffen war. Zu ersten Sorte zählt das Duell, welches jedoch nicht tödlich enden muss. Aber es gibt auch andere Varianten, so standen zum Beispiel die beiden Parteien mit erhobenen Armen vor einem Kreuz. Wer zuerst die Arme sinken lässt, hat verloren, da Gott dem Sieger Kraft gegeben hat. top home |
Bei der zweiten Version des Gottesurteils ging es nur darum, die Schuld des
Angeklagte zu beweisen oder zu widerlegen. Beispielsweise wurde dem
Beschuldigten ein Stück geweihtes Brot in den Mund gelegt. Konnte
er es herunterschlucken, war er unschuldig. So entwickelte sich der Inquisitionsprozeß, bei dem der Eid in den Hintergrund trat und wichtigstes Beweismittel das Geständnis wurde. |
Jedes Mittel, um dieses herbeizuführen, war recht. Die Androhung und Anwendung der Folter war seit dem 13. Jahrhundert bei der gerichtlichen Beweisführung gang und gäbe. |